Maskenempfehlung
Die allgemeine Maskenpflicht in unserer Praxis wurde sowohl im Wartezimmer wie auch in den Sprechstundenräumen aufgehoben, mit zwei Ausnahmen.
Das Tragen einer Maske ist weiterhin Pflicht bei folgenden Symptomen:
- Fieber > 38.5°C
- Husten
- Kopf- Hals- und Gliderschmerzen
- Durchfall und Erbrechen
Zudem empfehlen wir allen immunsupprimierten/immundefizienten Patienten, sowie Risikopatienten das Tragen einer Maske.
Aktuelles
Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand
Gerne informieren wir Sie, dass wir per 2024 auf elektronische Rechnungsstellung wechseln werden.